proportionale Rückversicherung

proportionale Rückversicherung
1. Begriff: In der P.R. werden die Prämien und Schäden aus den versicherten Risiken immer im gleichen Verhältnis zwischen dem Erst- und dem Rückversicherungsunternehmen aufgeteilt. Zur P.R. gehören die Quotenrückversicherung, die Summenexzedentenrückversicherung und die Quotenexzedentenrückversicherung.
- 2. Formen: a) Quotenrückversicherung: Das Erstversicherungsunternehmen gibt von sämtlichen nach bestimmten Kriterien abgegrenzten versicherten Risiken den gleichen fest vereinbarten Anteil der Prämien und der Schäden an das Rückversicherungsunternehmen ab. Damit entsteht ein Kapazitätseffekt; die Struktur des versicherten Risikos verändert sich nicht.
- b) Summenexzedentenrückversicherung: Für jedes Risiko wird ein Selbstbehalt des Erstversicherers bestimmt, der mit einem absoluten Betrag festgelegt und als ein „Maximum“ bezeichnet wird. Übersteigt die Versicherungssumme eines Einzelrisikos den Selbstbehalt, wird der übersteigende Teil an das Rückversicherungsunternehmen abgegeben; dabei ist die rückversicherte Summe mit einer vertraglich festgelegten Vielzahl an Selbstbehalten („Maxima“) begrenzt. Für das Erstversicherungsunternehmen sinkt damit nicht nur die durchschnittliche Entschädigungshöhe für eigene Rechnung; zudem nivelliert sich auch ein nach Versicherungssummen unausgeglichener Bestand versicherter Risiken für eigene Rechnung, da bei Vorliegen größerer Versicherungssummen vergleichsweise auch höhere Anteile in Rückdeckung gegeben werden.
- c) Quotenexzedentenrückversicherung: Die Quotenexzedentenrückversicherung ist eine Vertragsform, die Summenexzedenten- und Quotenrückversicherung kombiniert. Es werden die Varianten mit Vorwegexzedenten und Vorwegquote unterschieden. Die Quotenexzedentenrückversicherung ist auf ein und denselben Versicherungs(teil)bestand ausgerichtet.
- Vgl. auch  nichtproportionale Rückversicherung,  Rückversicherung.

Lexikon der Economics. 2013.

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